Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht in Alsfeld

Tätigkeitsgebiete

  Allgemeines Zivilrecht

In diesem breit gefächerten Gebiet werden Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen geregelt. Es basiert auf den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und unterscheidet sich von anderen juristischen Bereichen dadurch, dass keine Zuordnungsfähigkeit zu spezifischen Rechtsfällen möglich ist.

  Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Spezialbereich des Zivilrechts. Es enthält Vorschriften für die nicht selbstständige Erwerbsarbeit und betrifft somit alle Arbeitnehmer. Weitere Parteien sind Arbeitgeber und Rechtssubjekte wie Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände und Betriebsräte.

  Erbrecht

In diesem Rechtsgebiet geht es um die Verteilung des Nachlasses gemäß dem Willen, den der Erblasser in einem Testament zum Ausdruck gebracht hat. Alternativ gibt die gesetzliche Erbfolge vor, welcher Erbnehmer welche Anteile erhält. Das deutsche Erbrecht ist im Grundgesetz verankert.

  Forderungsbeitreibung (Inkasso)

Unter diesem Begriff werden rechtliche Handlungen zusammengefasst, mit denen Gläubiger Geld von Schuldnern eintreiben können. Haben Sie Ihre vertragsgemäße Leistung erbracht, der Schuldner hat jedoch keine Zahlung geleistet, so wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei. Wir leiten die nötigen Vorgänge ein, um Schuldner abzumahnen.

  Gesellschaftsrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Personenvereinigungen. Sie bestehen aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen und sind zweckgebunden, was bedeutet, dass mit dem Zusammenschluss ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll. Typische Beispiele sind Kapitalgesellschaften, beispielsweise eine AG, oder Personengesellschaften, zum Beispiel eine GbR.

  Handelsrecht

Das Handelsrecht stellt einen wichtigen Bereich des Zivilrechts dar. Die juristischen Normen sind im Handelsgesetzbuch niedergelegt, das sowohl privatrechtliche als auch öffentliche Gebiete abdeckt. Es gilt für alle, die die Kaufmannseigenschaft innehaben, vor den Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

  Internetrecht

Unter diesem Sammelbegriff werden verschiedene Rechtsvorschriften subsumiert, die für die Nutzung des Internets und damit einhergehender Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung sind. Es umfasst unter anderen Normen aus den Gebieten Urheberrecht, Datenschutzrecht und Strafrecht.

  Immobilienrecht

Bau, Vermittlung und Erwerb von Immobilien berühren verschiedene Rechtsbereiche. Es gibt daher in der Rechtswissenschaft kein eigenständiges Fachgebiet, das das Immobilienrecht juristisch definiert. Vielmehr handelt es sich dabei um Rechtsfälle, die inhaltlich dem Immobilienrecht zugeordnet werden, von den Normen her jedoch durch die Rechtsvorschriften aus anderen Bereichen wie dem Zivilrecht geregelt werden.

  Kaufrecht

Das Kaufrecht ist ebenfalls ein Rechtsgebiet, das auf den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches beruht. Es bezieht stets zwei Parteien ein, den Verkäufer und den Käufer, und kann sich auf materielle oder digitale Güter beziehen.

  Mahnverfahren

Wenn Ihnen eine Person Geld schuldet und außergerichtliche Mahnungen erfolglos waren, sollten Sie zur Sicherung Ihres Anspruchs durch unsere Rechtsanwälte ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) niedergelegt. Im Rahmen des Verfahrens wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt, der bei Ausbleiben eines Widerspruchs auf Antrag in einen Vollstreckungsbescheid mündet.

  Mietrecht

Das Mietrecht ist ein weitläufiges Rechtsgebiet, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten ist. Es betrifft beispielsweise Mietverträge, die Kündigung derselben und Mietminderungen. Auch Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen und die Nebenkostenabrechnung fallen in diesen Bereich.

  Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt Verwaltungsbehörden und Subjekten des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, bei bestimmten Handlungen gegen Personen Verwarn- oder Bußgelder zu verhängen. Falschparken ist ein präsentes Beispiel für eine Ordnungswidrigkeit.

  Reiserecht

In den Normen des Reiserechts werden Rechte und Pflichten von natürlichen Personen und Rechtssubjekten festgehalten, die als Reisende, Reiseveranstalter, Personenbeförderungsunternehmen oder im Rahmen der Hotellerie in die Reisebranche involviert sind. Da bei Reisen häufig neben Deutschland noch weitere Nationen involviert sind, wurden übergeordnete Regelungen durch EU-Richtlinien und internationale Verträge geschaffen.

  Strafrecht

Bestimmte unerlaubte Handlungen sind in Deutschland unter Strafe gestellt, wodurch Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Menschen geschützt werden. Rechtliche Basis bilden das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Wenn Sie eine Strafanzeige erhalten haben, wenden Sie sich gern an unsere Kanzlei. Wir vertreten selbstverständlich nicht nur Täter, sondern auch Opfer von Straftaten aktiv im Ermittlungsverfahren und Strafprozess (Nebenklage)

  Verkehrsrecht

Bei diesem Rechtsgebiet handelt es sich um ein komplexes Zusammenspiel von Normen aus dem öffentlichen Recht und privatrechtlichen Gesetzen, die die Fortbewegung von Menschen und Gütern auf dem Straßennetz regeln. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie mit viel Expertise und Erfahrung dabei, Ihren Fall zu einem bestmöglichen Ausgang zu führen.

  Verwaltungsrecht

Verwaltungsrechtliche Vorschriften regeln Interaktionen zwischen Bürgern und Behörden als Vertretern des Staates. Die Teilbereiche sind mannigfach und vielfältig. Sie umfassen z.B. das Baurecht, Polizeirecht, Sozialrecht etc. Durch die breite Streuung dieses Rechtsgebietes ist uns allerdings keine Vertretung im Asyl- und Ausländerrecht möglich.

  Wohnungseigentumsrecht

Das Wohneigentumsgesetz dient bei der Teilung von Immobilien zwischen mehreren Eigentümern als Rechtsgrundlage und trennt die in gemeinschaftlichem Besitz befindlichen Areale von den Gebäudeteilen, die den einzelnen Besitzern gehören. Dabei kann es sich um Flächen für private oder gewerbliche Nutzung handeln.

  Werkvertragsrecht

Bei Werkverträgen handelt es sich um spezifische Verträge aus dem Privatrecht, die auf den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) basieren. In Abgrenzung zu anderen Vertragsformen schuldet der Auftragnehmer, der das Werk erstellt, dem Besteller nicht nur Sorgfalt, sondern zusätzlich Erfolg. Beispiele sind Reparaturarbeiten, künstlerische Werke, Arbeiten an Gebäuden wie das Tapezieren oder die Erstellung eines Gutachtens.

  Zwangsvollstreckung

Mit diesem Begriff ist die Durchsetzung von privat- und zivilrechtlichen Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner gemeint. Durch entsprechende Maßnahmen wie die Erwirkung eines vollstreckbaren Titels kann der Gläubiger die Verjährung für 30 Jahre hemmen und hat so genügend Zeit, über einen Gerichtsvollzieher die Schulden eintreiben zu lassen.